4. August 2026
KI-Inhalte kennzeichnen: Wann du musst und wann nicht
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Seitdem kursiert in Unternehmen dieselbe Frage: Muss jetzt unter jedes Bild ein Hinweis?
Die Antwort ist erfreulich pragmatisch. Und deutlich enger, als die meisten befürchten.
Zwei Rollen, zwei Pflichten
Die Verordnung unterscheidet zwischen dem, der ein KI-System baut, und dem, der es benutzt. Das ist der Schlüssel zum ganzen Artikel.
Anbieter sind Google, OpenAI, Adobe. Sie müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, mit Wasserzeichen oder Metadaten, damit Software erkennen kann: Das kam aus einem Generator. Diese Pflicht erfüllen die Anbieter, nicht du.
Betreiber bist du, wenn du solche Werkzeuge einsetzt. Deine Pflichten sind deutlich enger gefasst.
Was du kennzeichnen musst
Vier Fälle stehen im Gesetz.
Wenn Menschen mit einem Chatbot oder Sprachassistenten sprechen, müssen sie erkennen können, dass sie mit einer Maschine reden. Das gilt für Text, Sprache und Video. Ausnahme: Es ist ohnehin offensichtlich.
Wenn du Deepfakes erzeugst, also täuschend echte Darstellungen realer Menschen, Orte oder Ereignisse, musst du das offenlegen. Bei künstlerischen oder satirischen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht zerstört.
Wenn du KI-generierte Texte veröffentlichst, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, brauchst du einen Hinweis. Wichtige Ausnahme: Wurde der Text von einem Menschen geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht.
Und wenn du Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, musst du die betroffenen Personen informieren.
Was du nicht kennzeichnen musst
Das abstrakte Symbolbild in deinem Blogartikel. Der Produktentwurf, den du mit KI erstellt und dann überarbeitet hast. Die interne Präsentation. Der Angebotstext, den du selbst geprüft und unterschrieben hast.
Kurz: Die Verordnung will verhindern, dass Menschen getäuscht werden. Sie will nicht, dass jede Zeile mit einem Warnschild versehen wird.
Wie eine gute Kennzeichnung aussieht
Der häufigste Fehler ist ein Hinweis, der wie eine Entschuldigung wirkt. “Dieser Text wurde teilweise mit Unterstützung von KI erstellt” klingt nach Ausrede.
Besser funktioniert eine klare Aussage an einer Stelle, die jeder findet. Ein Satz im Footer, der auf eine eigene Transparenz-Seite verlinkt. Dort erklärst du, wo KI zum Einsatz kommt und wo nicht. Das kostet fünf Minuten Arbeit und beantwortet die Frage ein für alle Mal.
Bei Chatbots gehört der Hinweis in die erste Nachricht, nicht ins Impressum. Und bei einem echten Deepfake, also einer erkennbaren Person in einer erfundenen Situation, gehört der Hinweis so nah ans Bild, dass niemand ihn übersehen kann.
Der Punkt, den viele übersehen
Kennzeichnung ist keine Schwäche. Wer offenlegt, wo Maschinen mitgearbeitet haben, signalisiert, dass er den Unterschied kennt.
Auf dieser Website steht der Hinweis im Footer, und unter jedem generierten Bild steht eine Zeile. Nicht weil ein Gesetz mich dazu zwingt. Sondern weil ich Unternehmen erkläre, wie man KI sauber einsetzt, und das schlecht könnte, wenn ich es selbst verschweige.
Unsicher, was in deinem Fall gilt? Schreib mir kurz, meist ist die Antwort in zehn Minuten geklärt.